Die REACH-Verordnung wurde vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union verabschiedet und trat am 1. Juni 2007 in Kraft. Hersteller oder Importeure chemischer Stoffe (1) oder Zubereitungen (2) müssen die Vorregistrierung bis spätestens Dezember 2008 durchführen.
REACH soll ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherstellen sowie die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie in der EU erhalten und verbessern. Die neue Verordnung legt europaweite einheitliche rechtliche Standards fest und ersetzt frühere Verordnungen zur Bewertung und Anmeldung chemischer Stoffe.
REACH gilt für alle EU-Firmen, die chemische Stoffe herstellen, importieren oder verwenden, die in der Zukunft eine noch grössere Verantwortung für die sichere Handhabung und Verwendung derartiger Stoffe und Zubereitungen übernehmen müssen.
(1) chemisches Element und seine Verbindungen in natürlicher Form oder gewonnen durch ein Herstellungsverfahren, einschliesslich der zur Wahrung seiner Stabilität notwendigen Zusatzstoffe und der durch das angewandte Verfahren bedingten Verunreinigungen, aber mit Ausnahme von Lösungsmitteln, die von dem Stoff ohne Beeinträchtigung seiner Stabilität und ohne Änderung seiner Zusammensetzung abgetrennt werden können.
(2) Gemenge, Gemische oder Lösungen, die aus zwei oder mehr Stoffen bestehen
